26.02.2015 - 11 Beschluss zur Einholung einer verkehrsrechtlich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Beckmann verließt einen an ihn gerichteten Bürgerbrief zur Situation in der Haußtstraße 42 b in Neddemin.

Herr Theo Bierbaß wird auf die Geschäftsordnung der Gemeinde Neddemin hingewiesen. Als Gast hat er kein Rederecht.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin beschließt in ihrer heutigen Sitzung, die Straße vor und hinter dem Wohnhaus, Hauptstraße 42 in Neddemin mit dem VZ 292-40 (Zone- eingeschränktes Halteverbot) auszuweisen.

 

Begründung:

In diesem Bereich wird permanent geparkt, obwohl die Straße die erforderliche Breite (Fahrzeug + 3.05 m) dann nicht mehr aufweist.

Dadurch werden Privatgrundstücke in Mitleidenschaft gezogen sowie die Durchfahrt anderer Fahrzeuge behindert.

Den Einwohnern des Wohnhauses steht der öffentliche Parkplatz (Höhe Bushaltestelle zur Verfügung).

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage