26.02.2015 - 8 Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Do., 26.02.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Silvia Brinckmann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gemäß § 12 BauGB.
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3 „ Solarpark Hohenmin“ gemäß § 12 (1) BauGB.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 72, 73, 74/2, 75, 76, 77, 79, 4/1, 86, 82, 101, 78, 97, 80, 85/1, 88, 93/1, 102/1, 150, 152, 153, 154, 104 und 96 der Flur 2 in der Gemarkung Hohenmin.
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus dem angefügten Lageplan.
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll es sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 (2) BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichen Solarstrom zu sichern.
Die gemäß § 3 (1) BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Bürgerversammlung durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) in Verbindung mit § 3 (1) BauGB soll durchgeführt werden.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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78 kB
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