23.02.2015 - 10 Änderung der Anordnungsbefugnis auf Annahme- un...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mo., 23.02.2015
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Müller erklärte, warum die Änderung der Anordnungsbefugnis vorgenommen werden sollte. Z.B bei Rechnungen mit Skonto, diese gleich überwiesen werden können und der Bürgermeister und deren Stellvertreter sind auch nicht immer vor Ort, dass es nicht zu Mahnungen führt. Die Gemeindevertretung stimmt diesem zu, aber der Amtsvorsteher erhält keine Bevollmächtigung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Beseritz beschließt auf der heutigen Sitzung die Änderung der Unterschriftsbefugnis auf Annahme- und Auszahlungsanordnungen in folgenden Fällen:
- der Bürgermeister ist Empfangsberechtigter ( z. Bsp. bei Reisekostenabrechnungen, Repräsentationen oder Entschädigungszahlungen)
- der Bürgermeister ist Zahlungspflichtiger
- der Bürgermeister hat für ausgelöste Aufträge die sachliche Richtigkeit auf der Auszahlungsanordnung zu bestätigen
- Skonto – Rechnungen, die aufgrund von schriftlichen Aufträgen der Gemeinde zur Leistungsausführung und nach erfolgter mängelfreier Abnahme vorliegen
In den vorgenannten Fällen wird hiermit die Leitende Verwaltungsbeamtin bzw. deren Stellvertreter bevollmächtigt, die anordnende Unterschrift zu leisten.
Die Übertragung der Unterschriftsbefugnis dient der Vermeidung unnötiger Wege bzw. Wartezeiten, da ansonsten vor Auszahlung bzw. Einnahme die Unterschrift eines Stellvertreters des Bürgermeisters einzuholen ist.
Skonto – Rechnungen unterliegen stark begrenzten Zahlungsterminen, die, bei der momentanen Unterschriftsregelung, in fast allen Fällen nicht eingehalten werden können.