28.01.2015 - 11 Wasserrechtliche Erlaubnisse auf Erteilung von ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

 

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Beschluss:

Im Zuge der Erschließung des Eigenheimstandortes West und dem Bau der Gartenstraße wurde für die Ableitung des Niederschlagswassers des Oberflächenwassers eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt und befristet genehmigt. Die Frist der Genehmigung ist nunmehr abgelaufen Die Einleitung des Niederschlagswassers in ein Gewässer ist genehmigungspflichtig. Um eine erneute Genehmigung zu beantragen sind umfangreiche Unterlagen beizubringen.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung den Fachbereich Bau und Ordnung des Amtes Neverin zu beauftragen, Kontakt zu den Planungsbüros uwt Neubrandenburg und dem Planungsbüro Wegener und Hinz aufzunehmen und Abstimmungen zu den beizubringenden Unterlagen zu treffen. Entsprechende Honorarangebote sind dafür einzuholen. Der Bürgermeister und sein 1. Stellvertreter werden bevollmächtigt in Abstimmung mit dem Fachbereich Bau und Ordnung

die Planungsaufträge auszulösen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.