21.01.2015 - 9 Beschluss zum Bau des Parkplatzes am Wohnhaus B...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Hinz informiert, dass am 26.01.2015 ein Vororttermin mit dem Wasser- und Bodenverband stattfindet. Bei diesem soll eine Kamerabefahrung der Rohrleitungen unter dem geplanten Parkplatz durchgeführt werden, um sicher stellen zu können, dass diese bisher unbeschadet sind, da zukünftige Reparaturleistungen an den Leitungen durch die Gemeinde zu tragen sind. 

 

Der Sachverhalt der Beschlussvorlage ist wie folgt zu ändern:

Bau eines Parkplatzes am Wohnhaus Blankenhofer Straße 16 in Chemnitz Gemarkung Chemnitz, Flur 2, Flurstück 295.

Durch die Gemeinde wurde am Giebel  des Wohnhauses Blankenhofer Straße mit dem Bau eines Parkplatzes begonnen. In diesem Bereich befindet sich ein Gewässer II. Ordnung (verrohrter Vorfluter N 41/5). Der verrohrte Vorfluter wurde überbaut. Durch die untere Wasserbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wurde festgelegt, dass eine

Kamerabefahrung vorzunehmen ist, um den baulichen Zustand der Rohrleitungen

festzustellen.
Eine Zustimmung zur Überbauung des Gewässers II. Ordnung wird nur erteilt, wenn die Gemeinde Blankenhof die Mehrkosten für Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten in vollem Umfang übernimmt.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt auf ihrer heutigen Sitzung den Bau des Parkplatzes am Giebel des Wohnhauses Blankenhofer Straße 16 in Chemnitz fortzuführen.

Durch die Gemeinde Blankenhof werden die anfallenden Mehrkosten im Bereich der überbauten Rohrleitung für die Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten getragen und dem Wasser- und Bodenverband in vollem Umfang nach Rechnungslegung erstattet.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage