20.06.2012 - 10 Beschluss über die öffentliche Auslegung des En...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hierzu wurde die Ergänzungssatzung von Frau Brinckmann näher erläutert. Speziell die Grundlagen, dass diese Satzung nicht zu Gunsten Einzelner erstellt wurde, dass ein Wegerecht festgesetzt wurde, sowie die Gestaltung der Grundstücke nach Fertigstellung.

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sponholz beschließt auf ihrer heutigen Sitzung den Entwurf der Ergänzungssatzung Sponholz einschließlich der Begründung zu billigen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Die Träger öffentlicher Belange sind über die öffentliche Auslegung zu informieren und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

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Anlagen zur Vorlage