10.12.2014 - 7 Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 10.12.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Jutta Schöning
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bauausschuss hat sich bereits vorab mit diesem Antrag beschäftigt. Das Protokoll der Bauausschusssitzung erhielt jeder Gemeindevertreter.
Frau Brinckmann sprach an, dass eine Beteiligung erforderlich ist. Der Umweltbericht muss zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung ausliegen.
Da die Gemeinde keinen Flächennutzungsplan hat, muss der Investor den Flächennutzungsplan parallel mit laufen lassen.
Es werden ein städtebaulicher Vertrag und ein Durchführungsvertrag zwischen Investor und Gemeinde geschlossen. Des Weiteren sprach Frau Brinckmann die Einhaltung der öffentlichen Fristen an.
Um 20.15 erschienen
Herr Dipl. Ing. Mirko Leddermann – Baukonzept Neubrandenburg (Planer) und
Herr Alexander Quenzel- Projektentwickler/ Investor
Es erfolgte eine ausführliche Vorstellung des vorgesehenen Bebauungsplanes Nr. 5.
Es handelt sich um 15 ha Plangebiet. Davon sollen 12 ha bebaut werden.
Da der Flächennutzungsplan bis zu einem bestimmten Entwurfsstand erarbeitet ist, wäre der Investor bereit, den Flächennutzungsplan parallel laufen zu lassen, wenn der Landkreis solche Forderungen aufmache würde.
Herr Leddermann gab ausführliche Informationen zu den Ausgleichsflächen.
Die gestellten Fragen von den Gemeindevertretern wurden vom Planer und Investor beantwortet.
Die Gemeindevertreter sprachen an, ob eine finanzielle Unterstützung durch den Investor bei der Parksanierung bzw. teilweise Neugestaltung möglich wäre.
Herr Quenzel: Können Geld für Ausgleichsmaßnahmen bereitstellen. Vorab möchte er das Parkkonzept zur Verfügung gestellt bekommen. Erst dann kann er sagen, welche Möglichkeiten es gibt.
Beschluss:Die Gemeindevertretung beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 (2) BauGB.
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 „Solarpark Kiestagebau Woggersin“ gemäß § 12 (1) BauGB.
Im Plangebiet liegen die Flurstücke 28/2; 28/5; 33/10; 34/4; 34/5; 37/5; 37/6; 37/21; 40; 42/4; 42/5; 42/8; 42/9 der Flur 4 in der Gemarkung Woggersin ganz oder in Teilflächen. Das Plangebiet ist als Anlage beigefügt.
Ziel des Bebauungsplanes soll es sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 (2) BauNVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
Die gemäß § 3(1) BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll in Form einer Versammlung durchgeführt werden. Es wird die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) in Verbindung mit § 3 (1) BauGB soll durchgeführt werden.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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