01.12.2014 - 10 Beschluss zur Übertragung einer Teilfläche von ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Geppert merkt an, dass im Notarvertrag vereinbart werden sollte, dass wenn die Schule aufgelöst wird, das Flurstück wieder in den Besitz der Gemeinde übergeht.

Ob gleiches für das Grundstück des Schulgeländes im Notarvertrag vereinbart worden ist, ist zu prüfen.

Für die Entsorgung des auf dem Flurstück befindlichen Containers ist nach Beschlussfassung das Amt Neverin verantwortlich.

Die folgende Beschlussvorlage wird mit der Anmerkung durch Herrn Geppert mit nachfolgendem Ergebnis beschlossen.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Übertragung einer Teilfläche aus dem Flurstück 56/3, Flur 1, Gemarkung Neverin von ca. 3.900 m² an das Amt Neverin, als Schullastenträger der Grundschule Neverin. Die Kosten für die Vermessung trägt der neue Eigentümer, 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.