01.12.2014 - 12 Vergabebeschluss zur Verwaltung der kommunalen ...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertreter bemängeln, dass keine vergleichbaren Leistungskriterien vorgelegt sind.

Herr Löggow erkundigt sich, wie die GIV leerstehende Wohnungen im Internet vermarktet. Herr Hesse erklärt, dass durch die GIV keine Wohnungen im Internet vermarktet werden.

Herr Witthaus schlägt vor, die Wohnungsverwaltung vorerst für ein Jahr zu vereinbaren umso ausreichend Zeit zum Vergleich der Angebote zu haben.

Dieser Vorschlag wird durch Herrn Hesse abgelehnt, da die Wohnungsverwaltung für eine Laufzeit von fünf Jahren ausgeschrieben wurde und der laufende Verwaltungsvertrag bereits gekündigt ist. Weiter erklärt Herr Hesse, dass bereits alle anderen Gemeinden des Amtes Neverin der BMV den Zuschlag erteilt haben und bei Zuschlagserteilung der Gemeinde Neverin für die GIV durch diese weiterhin kein Büro in Neverin unterhalten wird.

Anschließend schlägt Herr Witthaus vor, die Angebote der BMV und GIV bis 04.12.2014 zu vergleichen und den Gemeindevertretern die Ergebnisse vorzulegen.

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Neverin stimmen dem Vorschlag von Herrn Witthaus zu und stellen die Beschlussvorlage bis 04.12.2014 zurück