01.12.2014 - 11 Beschluss zur Entlastung Bürgermeister

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wink stellt die Beschlussvorlage vor und führt die Abstimmung durch.

Herr Witthaus fragt an, warum die Entlastung für das Haushaltsjahr 2010 erst im Jahr 2014 durchgeführt wird. Herr Geppert informiert, dass die Verzögerungen durch die mit der Umstellung der Buchführung auf die Doppik verbundenen Mehraufwendungen verbunden sind.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern, die Entlastung des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2010.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war ein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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