01.12.2014 - 5 Bericht des Bürgermeisters
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mo., 01.12.2014
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
Wortprotokoll
Herr Hesse informiert die Anwesenden über folgenden Sachverhalt.
Durch das Rechnungsamt Neverin sollte eine unangemeldete Kassenprüfung im Hort und im Kindergarten erfolgen. Die Kassen werden durch die Leiterin der Einrichtung, Frau Koopmann verwaltet. Die Gelder werden durch die Erzieher von den Eltern eingesammelt und nachweislich an Frau Koopmann übergeben. Die Eltern erhalten für diese Einzahlungen kein Beleg.
Eine Prüfung der Kassen konnte nicht erfolgen, da sich der Kassenschlüssel in der Privatwohnung von Frau Koopmann befand und sie sich dort ausgeschlossen hatte. Nach Rücksprache mit dem Kassenleiter konnte festgestellt werden, dass die Kasse seit April 2014 trotz mehrmaliger schriftlicher Aufforderung nicht abgerechnet wurde. Eine Abrechnung der Kasse erfolgte nach Aufforderung des Bürgermeisters am nächsten Tag in der Amtskasse, jedoch ohne das durch sie zu führende Kassenbuch vorzulegen.
Herr Löggow erkundigt sich, ob Frau Koopmann ein Kassenbuch erhalten hat. Herr Hesse informiert, dass sie nach seiner Kenntnis eins erhalten hat.
Herr Fleischer fragt an, wer im Besitz des Zweitschlüssels für die Kasse ist. Diese Frage konnte nicht geklärt werden.
Durch Herrn Wink wird angefragt, in wie weit Frau Koopmann im Umgang mit der Barkasse und zur Führung eines Kassenbuchs geschult wurde. Herr Hesse erklärt, dass Frau Koopmann geschult wurde, wie die Barkasse zu führen und abzurechnen ist.
Frau Rühl informiert, dass sie an der zuletzt stattgefundenen Elternratssitzung teilgenommen und sich dort erkundigt hat, ob durch die Eltern eine Auflistung der Verwendung des Geldes angefordert wurde. Diese Anfrage wurde verneint.
Herr Hesse informiert abschließend, dass am 02.12.2014 ein Gespräch mit Frau Koopmann stattfinden soll. An diesem nimmt die Leitende Verwaltungsbeamtin des Amtes Neverin, der Bürgermeister, sein 2. Stellvertreter und Frau Rühl teil.
Bei diesem Gespräch soll ihr nahe gelegt werden, von ihren Leitungstätigkeiten zurückzutreten. Weiter betont er, dass nach Kontrolle der abgerechneten Beträge durch Frau Koopmann, ihr keine Unterschlagung des Geldes zu unterstellen ist.
Frau Rühl erklärt, dass auch der Arbeitgeber zum Schutze der Arbeitnehmer verpflichtet ist.
