29.10.2014 - 14 Beschluss zur Zustimmung zur Erweiterung der La...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Herr Hesse erklärt die Maßnahme kurz.

Es folgt eine ausgiebige Diskussion über den Ort des Sportplatzes für Schule (an der Schule, am KTO), die Notwendigkeit zur Vorhaltung eines Sportplatzes sowie die Zuständigkeiten des Schulträgers und der Gemeinde.

Des Weiteren besteht ein erhöhtes Risiko durch herabfallende Äste der anliegenden

Kastanienbäume, die nicht gefällt werden dürfen, auf der Fläche, auf der die Laufbahn vergrößert werden soll. Da dieses Gelände der Gemeinde gehört und die Trägerschaft der Schule dem Amt obliegt, ist es fraglich wer bei Unfällen zur Haftung gezogen würde. 

Abschließend wird entschieden, dass vor der Beschlussfassung durch das Amt Neverin zu prüfen ist, wer für die Vorhaltung eines in einem ordnungsgemäßen Zustand befindlichen Sportplatzes zuständig ist.

Gegebenenfalls kann zwischen der Gemeinde und dem Amt eine Nutzungsvereinbarung für die Fläche auf dem der Sportplatz vorgehalten werden soll, abgeschlossen werden.  

 

 

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