29.10.2014 - 8 Beschluss zur Jahresrechnung 2010 der Gemeinde ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ernst erläutert die Gründe für den eingeschränkten Prüfungsvermerk. Diese beanstandeten Dinge sollen künftig geheilt werden. Da jedoch nach aktuellen Richtlinien geprüft wird, die in dem entsprechenden Jahr noch nicht bekannt waren, ist es unumgänglich, dass „Fehler“ erkannt werden.

Über die Beanstandungen wurde ausführlich gesprochen.

 

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Beschluss:

Gemäß § 60 (1) i. V. mit § 127 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S.777) beschließt die Gemeindevertretung den Jahresabschluss für das Jahr 2010 anzuerkennen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage