04.09.2014 - 13 Beschluss zur Jahresrechnung 2010 Gemeinde Spon...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Wuschke erkundigte sich nach der Position der privaten Nutzung des Gemeindetelefons.

Herr Müller hatte hierzu die Einzelaufstellung der Telefonnummern, die angerufen wurden vom Jahr 2010 bis zum jetzigen Zeitpunkt vorzuliegen.

Er wertete dies aus und zeigte die Telefonnummern auf, die oft angerufen wurden, sowie Telefonnummern, die offensichtlich nicht dienstlich kontaktiert wurden.

Außerdem wurde die Überschreitung um ca. 50,- € der Haushaltsansätze von 2010 bis dato auf Nachfrage genannt.

Die Gemeindevertretung sieht dies als gering an und beschließt ein Telefonbuch zu führen, indem alle ausgehenden Gespräche zu notieren sind. Dies ist 1 x jährlich zu kontrollieren.

 

Des Weiteren wurde noch die unterschiedliche Höhe der Miteinnahmen für das Feuerwehrhaus besprochen. Es wurde nach Gründen gesucht (Feuerwehrmitglieder zahlen weniger), dies konnte jedoch nicht abschließend diskutiert werden, so dass Herr Schult diese Problematik weiterleiten wird.

 

 

Reduzieren

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 60 Abs. 1 in Verbindung mit § 127 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S.777) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 anzuerkennen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage