23.09.2014 - 12 Beschluss zur Entlastung des Bürgermeisters für...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wiskow informiert, dass im Bericht keine dem Bürgermeister zu Lasten zu legenden Sachverhalte vorhanden sind.

Somit empfiehlt er im Namen des Finanzausschusses der Gemeinde Neuenkirchen der Beschlussvorlage die Zustimmung zu erteilen.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 60 Abs. 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern, die Entlastung des Bürgermeisters / der Bürgermeisterin für das abgeschlossene Haushaltsjahr 2010.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war ein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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