22.07.2014 - 8 Beschluss über die Fischereiordnung der Gemeind...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ritschel schlägt vor, die vorliegende Fischereiordnung wie folgt zu ändern.

Der Geltungsbereich sollte sich über den Krummen See (Gemarkung Ihlenfeld, Flur 1, Flurstück 1) und den Tiefsee (Gemarkung Ihlenfeld, Flur 1, Flurstück 7 erstrecken. In § 3 sollte der letzte Absatz: „Die Gemeinde Neuenkirchen erteilt Angelberechtigungsscheine nur an Bürger der Gemeinde Neuenkirchen“, gestrichen werden. Fischereiordnungshüter nach § 5 sollten durch den Bürgermeister statt durch die Gemeindevertretung berufen werden können.

Die Gemeindevertretung beschließt den folgenden Beschluss mit den genannten Änderungen mit folgendem Ergebnis.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Neuenkirchen beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Fischereiordnung der Gemeinde Neuenkirchen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage