22.07.2014 - 11 Beschluss über die Neufassung der Geschäftsordnung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ritschel schlägt folgende Änderungen der vorliegenden Geschäftsordnung vor.

§ 3 Absatz 3: „Bild- und Tonaufzeichnungen, sowie Bild- und Tonübertragungen der öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung durch Presse, Rundfunk und anderer Medien sind nur zulässig, soweit kein Gemeindevertreter widerspricht.“

§ 4 Absatz 1: „Angelegenheiten, die auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, sind dem Bürgermeister….“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt die folgende Beschlussvorlage mit nachfolgendem Ergebnis.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Neuenkirchen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Geschäftsordnung.

 

Begründung:

Die bisher gültige Geschäftsordnung wurde am 11.10.1994 beschlossen.

In der überarbeiteten Geschäftsordnung, die dem Muster des Städte- und Gemeindetages entspricht, werden unter anderem Regelungen zu folgenden Angelegenheiten getroffen:

 

-          Bild- und Tonaufzeichnungen durch Presse, Rundfunk und andere Medien

-          Bild- und Tonübertragungen

-          Umgang mit personenbezogenen Angaben

-          die Bestellung von Stimmzählern für die Durchführung geheimer Wahlen

-          die gesonderte Niederschrift zu nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten

-          die Bereitstellung der Niederschriften im Internet

der komplette Bereich –Datenschutz-

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:

9

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage