23.07.2014 - 14 Beschluss zur Übertragung Regenrückhaltebecken ...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Geppert empfiehlt der Gemeindevertretung, im Namen des Bauausschusses, der Übertragung des Gewässers an die TAB zuzustimmen.

Diese müssten dann für die Kosten der Instandhaltung und Reinigung aufkommen.

Die Sanierung der Löschwasserentnahmestelle würde durch die Gemeinde gezahlt werden. Vorab muss geklärt werden, ob der Teich nach Übertragung weiterhin als Entnahmestelle genutzt werden darf und ob die Gemeinde verpflichtet ist auch in Trockenperioden Wasser in dem Regenrückhaltebecken vorzuhalten.

Herr Hesse erklärt, dass nach einer Übertragung des Regenrückhaltebeckens die der TAB entstehenden Kosten auf die Einwohner der Gemeinde umgelegt werden.

Nach eingehender Diskussion beschließt die Gemeindevertretung die Beschlussvorlage mit nachfolgendem Ergebnis abzulehnen und das Regenrückhaltebecken somit im Bestand der Gemeinde zu belassen.  

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Übertragung des RRB an die TAB GmbH mit der Maßgabe, dass dieses auch als Löschwasserentnahmestelle zu nutzen ist. Die Kosten für die Herrichtung der Löschwasserentnahmestelle übernimmt die Gemeinde. Über die Höhe der Kosten kann erst nach Vorlage einer Planung Auskunft gegeben werden. Der Fachbereich Bau wird daher beauftragt, eine Planung in Auftrag zu geben und zu prüfen, ob eine Förderung möglich ist. Hinsichtlich der Unterhaltung /Pflege des RRB einschließlich Löschwasserentnahmestelle beteiligt sich die Gemeinde entsprechend. Die Höhe der Kostenbeteiligung für die Pflege wird mit der TAB GmbH abgestimmt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

8

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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