26.06.2014 - 10.3 Durchführung einer Ergänzungswahl gem. § 44 Abs...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

 

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Beschluss:

Mit der Abgabe eines Mandates durch eine für die Gemeindevertretung gewählte Person musste am 10.06.2014 festgestellt werden, dass nun mehr als ein Drittel der Mandate unbesetzt sind. Gem. § 44 Abs. 5 LKWG M-V ist daher eine Ergänzungswahl durchzuführen.

 

Gem. § 45 Abs. 3 LKWG M-V hat diese Wahl spätestens 4 Monate nach der Feststellung der Notwendigkeit zu erfolgen.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin beschließt in ihrer heutigen Sitzung, die Ergänzungswahl am 28.09.2014 durchzuführen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

4

davon anwesend:

4

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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