25.06.2014 - 12 Festsetzung der Aufwandsentschädigung für Funkt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Mi., 25.06.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Bettina Spiegelberg
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hinz informiert, dass ein einheitlicher Beschluss über die Eckpunkte für die Entschädigungszahlungen an Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren im Amtsbereich fehlgeschlagen ist. Zum Vergleich liegen der Gemeinde die Zahlungen der Entschädigungen der Gemeinden Woggersin und Wulkenzin vor.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhof beschließt für das Haushaltsjahr 2014 in ihrer heutigen Sitzung, dass die bisherigen Beträge lt. vorherigen Beschluss gezahlt werden.
Des Weiteren beschließt sie ab dem Haushaltsjahr 2015, dass:
X die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr
ab 01.01.2015 auf folgende Beträge angehoben wird
bisherige Beträge
- Gemeindewehrführer 100,00€/ Monat 76,69 €/ Monat
- Stellv. Gemeindewehrführer 50,00 €/ Monat. 38,35 €/ Monat
- Jugendwart 50,00 €/ Monat 39,00 €/ Monat
- Sicherheitsbeauftragter 25,00 €/ ¼ Jahr 25,00 €/ ¼ Jahr
die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr nicht
angehoben wird.