17.06.2014 - 6 Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Böhm unterbreitet den Vorschlag, nur den Finanzausschuss zu bilden.

Auf Grund der Erfahrungen der letzten Jahre (Häufigkeit der Sitzungen der Ausschüsse) ist die Bildung weiterer Ausschüsse nicht notwendig.

Nach Rücksprache mit den zuständigen Ämtern stellt dies auch rechtlich kein Problem dar.

Weiterhin wurden alle Änderungen kurz besprochen.

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Staven beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Hauptsatzung in der geänderten Form.

 

Es soll nur ein Finanzausschuss gebildet werden. Die weiteren Ausschüsse entfallen.

 

Begründung:

 

Bestandteil der Hauptsatzung sind unter anderem die Entschädigungskriterien für den Bürgermeister, seine Stellvertreter und die Ausschüsse.

 

Mit der Neufassung der Entschädigungsverordnung M-V gab es eine Reihe Veränderungen, die in der vorliegenden Hauptsatzung entsprechend umgesetzt werden.

 

Die entstehenden Mehrkosten sind in der Haushaltsplanung für 2014 berücksichtigt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage