25.06.2014 - 5 Ernennung der stellvertretenden Bürgermeister (...

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Wortprotokoll

Frau Drews und Herr Schmidt nehmen die Wahl an.

 

Herr Ernst ernennt Herrn Schmidt zum 1. stellvertretenden Bürgermeister.

Herr Schmidt leistet den Diensteid gemäß § 48 Landesbeamtengesetz M-V.

 

Ferner ernennt der Bürgermeister Frau Drews zur 2. stellvertretenden Bürgermeisterin.

Frau Drews leistet ebenfalls den Diensteid gemäß § 48 Landesbeamtengesetz M-V.

(Beide Ernennungsurkunden werden nach erfolgter Unterschriftsleistung ausgehändigt.)