14.05.2014 - 7 Beschluss zur Hauptsatzung der Gemeinde Woggersin

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Bürgermeister gab einige Erläuterungen zur Neufassung Hauptsatzung. Es betrifft hauptsächlich den § 2 (Rechte der Einwohner) und § 6 (Entschädigungen).

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Woggersin beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung.

 

Begründung:

 

Bestandteil der Hauptsatzung sind unter anderem die Entschädigungskriterien für den Bürgermeister, seine Stellvertreter und die Ausschüsse.

 

Mit der Neufassung der Entschädigungsverordnung M-V gab es eine Reihe Veränderungen, die in der vorliegenden Hauptsatzung entsprechend umgesetzt werden.

 

Die entstehenden Mehrkosten sind in der Haushaltsplanung für 2014 berücksichtigt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage