23.04.2014 - 8 Festsetzung der Aufwandsentschädigung für Funkt...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Gemeindevertretung Sponholz beschließt für das Haushaltsjahr 2014 in ihrer heutigen Sitzung, dass die bisherigen Beträge lt. vorherigen Beschluss gezahlt werden.

 

Des Weiteren beschließt sie ab dem Haushaltsjahr 2015, dass:

 

(Bitte Zutreffendes ankreuzen und ggf. fehlende Beträge und Datum ergänzen)

 

X               die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr

ab 01.01.2015 auf folgende Beträge angehoben wird

 

        bisherige Beträge

- Gemeindewehrführer                    _150,-__ €/ Monat       120,00 €/ Monat

- Stellv. Gemeindewehrführer    _  75,- __ €/ Monat.         60,00 €/ Monat

- Jugendwart                                               __65,-__ €/ Monat         50,00 €/ Monat

- Technikbeauftragter/

  Gerätewart                                               _  55,-__ €/ Monat        40,00 €/ Monat

- Sicherheitsbeauftragter                    __30,-__ €/ ¼ Jahr        25,00 €/ ¼ Jahr

 

              die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr nicht angehoben wird.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage