02.02.2026 - 8 Satzung der Gemeinde Neuenkirchen über die 2. Ä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mo., 02.02.2026
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:48
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Marko Siegler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt:
Abwägungsbeschluss:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle geprüft.
- Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die beteiligten Stellen von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss:
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Satzungsbeschluss ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
- Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Neuenkirchen wird im Wege der Berichtigung an die Festsetzungen des Bebauungsplanes angepasst (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB). Die im Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans „Storchennest“ liegenden Flächen sind im wirksamen Flächennutzungsplan noch der Nutzungsart gemischte Bauflächen zugeordnet. Gemäß den Festsetzungen der 2. Änderung des Bebauungsplans „Storchennest“ werden die Flächen neu als Wohnbaufläche (W) dargestellt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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673,2 kB
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8,5 MB
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