09.04.2014 - 8 Festsetzung der Aufwandsentschädigung für Funkt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mi., 09.04.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Bettina Spiegelberg
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Hinz schlägt vor, den Beschluss vorerst zu vertagen. Er möchte sich in der nächsten Amtsausschusssitzung mit den anderen Gemeinden abstimmen, um eine einheitliche Entschädigung im Amtsbereich für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehren festzulegen, um so möglichen Unmut unter den Kameraden zu vermeiden.
Die Beschlussfassung wird mit folgendem Ergebnis vertagt. einstimmig
Die Gemeindevertretung Blankenhof beschließt für das Haushaltsjahr 2014 in ihrer heutigen Sitzung, dass die bisherigen Beträge lt. vorherigen Beschluss gezahlt werden.
Des Weiteren beschließt sie ab dem Haushaltsjahr 2015, dass:
(Bitte Zutreffendes ankreuzen und ggf. fehlende Beträge und Datum ergänzen)
die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr
ab 01.01.2015 auf folgende Beträge angehoben wird
bisherige Beträge
- Gemeindewehrführer ________ €/ Monat 76,69 €/ Monat
- Stellv. Gemeindewehrführer ________ €/ Monat. 38,35 €/ Monat
- Jugendwart ________ €/ Monat 39,00 €/ Monat
- Sicherheitsbeauftragter ________ €/ ¼ Jahr 25,00 €/ ¼ Jahr
die Aufwandsentschädigung für die Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr nicht
angehoben wird.