24.06.2014 - 8 Beschluss zur Wahl des weiteren Mitglieds für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Durch Herrn Pertzsch wird Herr Wiskow als weiteres Mitglied für den Amtsausschuss vorgeschlagen. Frau Jäkel schlägt Herrn Kruse vor.

 

Abstimmungsergebnis:              Herr Wiskow 7 Stimmen              Herr Kruse 4 Stimmen

 

Herr Wiskow wird als weiteres Mitglied in den Amtsausschuss gewählt. Herr Kruse wird ihn im Verhinderungsfall vertreten. 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung, als weiteres Mitglied für den Amtsausschuss Herrn Falk Wiskow zu benennen.

 

Begründung:

Laut § 132 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) besteht ein Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern nach Abs. 2.

 

Entsprechend § 132 Abs. 2 der KV M-V entsenden Gemeinden über 1.000 EW bis 2.000 EW ein weiteres Mitglied der Gemeindevertretung in den Amtsausschuss.

 

Nach Absatz 3 werden die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Die Fraktionszugehörigkeit des Bürgermeisters ist dabei zu berücksichtigen.

 

Die Gemeindevertretung kann für das weitere Mitglied einen Stellvertreter wählen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:

11

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

4

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

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