24.06.2014 - 8 Beschluss zur Wahl des weiteren Mitglieds für d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Di., 24.06.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Petra Niewelt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Durch Herrn Pertzsch wird Herr Wiskow als weiteres Mitglied für den Amtsausschuss vorgeschlagen. Frau Jäkel schlägt Herrn Kruse vor.
Abstimmungsergebnis: Herr Wiskow 7 Stimmen Herr Kruse 4 Stimmen
Herr Wiskow wird als weiteres Mitglied in den Amtsausschuss gewählt. Herr Kruse wird ihn im Verhinderungsfall vertreten.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung, als weiteres Mitglied für den Amtsausschuss Herrn Falk Wiskow zu benennen.
Begründung:
Laut § 132 Abs. 1 der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) besteht ein Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern nach Abs. 2.
Entsprechend § 132 Abs. 2 der KV M-V entsenden Gemeinden über 1.000 EW bis 2.000 EW ein weiteres Mitglied der Gemeindevertretung in den Amtsausschuss.
Nach Absatz 3 werden die weiteren Mitglieder des Amtsausschusses nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Die Fraktionszugehörigkeit des Bürgermeisters ist dabei zu berücksichtigen.
Die Gemeindevertretung kann für das weitere Mitglied einen Stellvertreter wählen.
