24.06.2014 - 6 Beschluss über die Neufassung der Hauptsatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Ritschel schlägt vor, die Neufassung der Hauptsatzung wie folgt zu ändern:

§ 4, Abs. 2: „Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich aus drei Gemeindevertretern im Finanzausschuss, aus vier Gemeindevertretern und einem sachkundigen Einwohner im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr und aus drei Gemeindevertretern im Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport zusammen.“

 

§ 5, Abs. 1 Nr. 2: „über überplanmäßige Ausgaben von 10 % der betreffenden Haushaltsstelle, jedoch nicht mehr als 1.000,00 Euro sowie bei außerplanmäßigen Ausgaben von 1.000,00 € je Ausgabefall;“.

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neuenkirchen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Hauptsatzung in der vorliegenden Fassung.

 

Begründung:

Bestandteil der Hauptsatzung sind unter anderem die Entschädigungskriterien für den Bürgermeister, seine Stellvertreter und die Ausschüsse.

Mit der Neufassung der Entschädigungsverordnung M-V gab es eine Reihe Veränderungen, die in der vorliegenden Hauptsatzung entsprechend umgesetzt wurden.

Die entstehenden Mehrkosten sind in der Haushaltsplanung für 2014 berücksichtigt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

11

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=160&TOLFDNR=3669&selfaction=print