22.01.2014 - 11 Übertragung des Verzichts auf das Vorkaufsrecht...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Tannert äußert seine Bedenken zu der Beschlussvorlage und nennt hierfür einige Beispiele aus der Vergangenheit.

Herr Völz schlägt vor, den Verzicht auf das Vorkaufsrecht nicht an das Amt Neverin zu

übertragen, aber um eine schnelle Bearbeitung zu sichern, der Gemeindevertretung zur Aussprache des Verzichts maximal eine Frist von 3 Wochen zu setzen.

Nach weiterer eingehender Diskussion beschließt die Gemeindevertretung wie folgt.

 

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhof beschließt auf ihrer heutigen Sitzung die Übertragung der Erklärung:

 

Verzicht auf das Vorkaufsrecht nach §§ 24 ff. BauGB und

§ 2 Denkmalschutzgesetz M-V auf das Amt Neverin

 

in den Fällen, in denen der Gemeinde kein Vorkaufsrecht zusteht.

 

Dieser Beschluss gilt rückwirkend zum 01.04.2012

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

8

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

1

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage