11.12.2013 - 5.2 Verpachtung des Parks Blankenhof

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Wortprotokoll

Ein Bürger der Gemeinde fragt an, den Park in Blankenhof zu pachten. Dieser würde den Park pflegen und weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich lassen.

Bevor ein derartiger Pachtvertrag zustande kommt, soll geprüft werden, von welchen

Flächen die Gemeinde im Park Eigentümer ist. Weiter soll geklärt werden, welche Absichten der Antragende im Park verfolgt.