12.11.2024 - 3 Beratung zum weiteren Verfahren bezüglich der G...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Datum:
- Di., 12.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Nele-Marie Holz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Klose erklärt den Sachverhalt und nimmt Bezug auf die Bürgerversammlung. Es entsteht anschließend ein Meinungsaustausch zwischen den Gemeindevertretern bezüglich des weiteren Umgangs mit den bisherigen Pächtern und den neuen Mietern ab 01.01.2025. Die Gemeindevertreter einigen sich auf folgende Anpassungen:
- 4 Jahre Preisbindung für die Miete in Höhe von 15,00 € netto (für die bisherigen Pächter)
- 4 Jahre Kündigungssperre seitens der Gemeinde (für die bisherigen Pächter)
- bezüglich der Warteliste werden die Einwohner der Gemeinde Neverin bevorzugt
- die Miete für die Garagen ab 01.01.2025 beträgt für die neuen Mieter weiterhin 20,00 € netto
Zudem sind sie sich einig, dass die Bestandspächter ein ergänzendes Beiblatt zu dieser Thematik erhalten sollen, welches zu unterzeichnen ist.
Die Bürger verlassen um 18:27 Uhr die Sitzung.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt ergänzend zum Beschluss Nr. VO-35-Fi-24-608 folgende Änderungen zu den Mietverträgen für Garagen ab 2025:
- 4 Jahre Preisbindung für die Miete in Höhe von 15,00 € netto (für die bisherigen Pächter)
- 4 Jahre Kündigungssperre seitens der Gemeinde (für die bisherigen Pächter)
- Bezüglich der Warteliste werden die Einwohner der Gemeinde Neverin bevorzugt
- Die Miete für die Garagen ab 01.01.2025 beträgt für die neuen Mieter weiterhin 20,00 € netto
Zudem sollen die Bestandspächter ein ergänzendes Beiblatt zu dieser Thematik erhalten, welches zu unterzeichnen ist.
