11.09.2024 - 12 Satzung zum Schutz und zur Benutzung der öffent...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Klose informiert über den Hintergrund dieses Sachverhalts.

Frau Frenzel erläutert, dass der Bauausschuss eine Anpassung des Bußgeldkatalogs vorgenommen hat. Die Gemeindevertreter stimmen der Anpassung zu.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt:

  1. Auf der Grundlage der §§ 2 und 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 270, 351) die anliegende Satzung (Anlage 1), mit Stand von Oktober 2023, zum Schutz und zur Regelung der Benutzung der öffentlichen Grünflächen der Gemeinde Neverin zu beschließen.
  2. Die beschlossene Satzung ist gemäß § 5 Abs. 4 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom Bürgermeister auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.
    Gemäß § 8 der Hauptsatzung der Gemeinde Neverin vom 08.08.2024, sind die Satzungen der Gemeinde Neverin, soweit es sich nicht um solche nach dem Baugesetzbuch handelt, im Internet öffentlich bekannt zu machen. Die Satzung tritt dann am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Internet in Kraft.

 

Katalog des Verwarnungs- und Bußgeldes zur Satzung über den Schutz der öffentlichen Grünanlagen der Gemeinde Neverin (Grünflächensatzung) vom 11.09.2024

Nr.

Tatbestand

Verwarn-

bzw. Bußgeld in EURO

1

Schädigen von Anpflanzungen durch Betreten, Befahren oder sonstige Nutzungen; Entnehmen oder Zerstören von Pflanzen/-teilen

 

60,00 / Tatbestand

2

Zelten in Grünanlagen

60,00 / Zeltlager

3

Anlegen einer Feuerstelle bzw. Feuer entfachen

120,00 / Feuerstelle

4

Befahren, Halten und Parken auf Grünflächen mit Kraftfahrzeugen aller Art

 

120,00 / Tatbestand

5

Beschädigen, Beschmutzen oder Entfernen von Bänken, Hinweisschildern,

Denkmälern, Einfriedungen und anderen Einrichtungen in Grünanlagen

 

 

120,00 / Tatbestand

6

Ausgrabungen, Ausschachtungen, Versiegelungen, Aufschüttungen jeglicher Art;

 

 

 

Ablagerung von Baumaterialien, Baustelleneinrichtungen,

Aufstellung von Werbeschildern und Ablagern sonstiger Materialien;

 

 

 

Anwendung von Unkrautvernichtungsmitteln und chemischen Schädlingsbekämpfungsmitteln;

 

 

 

Rückschnitt von Gehölzen;

 

 

Rodung von Pflanzen und Gehölzen;

 

 

Anwendung von Tau- und Streusalzen oder Laugen, sofern Grünflächen direkt betroffen sind sowie

 

 

 

Verunreinigungen von Grünanlagen durch Schadstoffe jeglicher Art

         60,00 / qm

 

 

Nicht enthaltene Tatbestände oder besondere Tatbestände sind angemessen zu ahnden.

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

10

0

8

6

0

2

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1404&TOLFDNR=40061&selfaction=print