11.09.2024 - 10 Bebauungsplan Nr. 8 „Ehemalige Gutsanlage“ im O...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt:

 

  1. Die Kompensation der Eingriffsfolgen soll durch den Kauf der o.g. Ökopunkte, entsprechend des anliegenden Angebotes der Landesforst vom 06.06.2024 erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt für 16.500 Punkten die benötigen Ökopunkte reservieren zu lassen. Die Reservierungsbestätigung ist gegenüber der unteren Naturschutzbehörde vor Satzungsbeschluss anzuzeigen und von dort bewilligen zu lassen. Im Rahmen der Reservierung wird mit der Gemeinde ein Reservierungsvertrag abgeschlossen. Der Bürgermeister und sein 1. Stellvertreter werden bevollmächtigt diesen Vertrag auszufertigen und mit Unterschrift abzuschließen. Die Kaufpreiszahlung wird erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes fällig
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

10

0

8

7

0

1

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage