31.07.2024 - 6 Wahl des ersten und des zweiten Stellvertreters...

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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung bestimmt die Stellvertretung des Bürgermeisters durch Wahl zweier Personen, die den Bürgermeister im Fall der Verhinderung vertreten. Gewählt ist gemäß § 40 Abs. 1 KV M-V, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder der Gemeindevertretung erhält (absolute Mehrheit). Abstimmungen über Personalangelegenheiten, die durch ein Gesetz als Wahlen bezeichnet sind, erfolgen geheim, sofern ein Mitglied der Gemeindevertretung dies beantragt (§ 32 Abs. 1 KV M-V). Ansonsten wird offen abgestimmt.

Die Wahl des ersten und des zweiten Stellvertreters des Bürgermeisters erfolgt in getrennten Wahlgängen.

Wahl des ersten Stellvertreters des Bürgermeisters:

Die folgenden Gemeindevertreter/innen werden zur Wahl vorgeschlagen bzw. stellen sich zur Wahl:

  • Herr Bodo Saß

Ein Antrag auf geheime Wahl wird nicht gestellt.

Jeder Gemeindevertreter hat eine Stimme. Das Wahlergebnis lautet wie folgt:

abgegebene Stimmen: 9

Die gültigen Stimmen entfielen auf die Kandidaten wie folgt:

Name

Anzahl der erreichten Stimmen

  Bodo Saß

9

 

Damit ist Herr Bodo Saß zum ersten Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt.

Wahl des zweiten Stellvertreters des Bürgermeisters:

Die folgenden Gemeindevertreter/innen werden zur Wahl vorgeschlagen bzw. stellen sich zur Wahl:

  • Henning Gruß

Ein Antrag auf geheime Wahl wird nicht gestellt.

Jeder Gemeindevertreter hat eine Stimme. Das Wahlergebnis lautet wie folgt:

abgegebene Stimmen: 9

Die gültigen Stimmen entfielen auf die Kandidaten wie folgt:

 

Name

Anzahl der erreichten Stimmen

  Henning Gruß

9

 

Damit ist Herr Henning Gruß zum zweiten Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt. 

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1400&TOLFDNR=39230&selfaction=print