11.12.2013 - 7 Beschluss Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2014

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Frosch und Herr Müller erläutern den vorgelegten Haushaltsplan 2014.

Folgende finanzielle Zuwendungen aus dem Haushalt 2014 sollen an die Vereine gezahlt werden:

Dorfclub Neverin                                          2.500 €

Dorfclub Glocksin                                          1.000 €

Rentner                                                           750 €

Feuerwehr                                                            500 €, davon die Jugendabteilung 200 €

Sportler                                                            500 €

Festveranstaltung 60 Jahre Kita                  500 €

 

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt auf  ihrer heutigen Sitzung entsprechend § 45 ff der Kommunalverfassung Mecklenburg – Vorpommern in der Fassung vom 13. Juli 2011  (GVOBl. M-V  2011  S. 777 die Haushaltssatzung für das Jahr 2014 mit folgendem Ergebnis- und Finanzhaushalt:

 

1. im Ergebnishaushalt

a)                  der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf              2.010.700 EUR

              der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf              1.818.200 EUR

              der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf              192.500 EUR

 

b)                  der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf              0 EUR

              der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf              0 EUR

              der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf              0 EUR

             

c)                  das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf              192.500 EUR

die Einstellung in Rücklagen auf              0 EUR

              die Entnahme aus Rücklagen auf              0 EUR

              das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf              192.500 EUR

 

2. im Finanzhaushalt

a)              die ordentlichen Einzahlungen auf              1.891.200 EUR

              die ordentlichen Auszahlungen auf              1.618.000 EUR

              der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf              273.200 EUR

 

b)              die außerordentlichen Einzahlungen auf              0 EUR

              die außerordentlichen Auszahlungen auf              0 EUR

              der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf              0 EUR

 

c)              die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf              87.000 EUR

              die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf              216.500 EUR

              der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf              - 129.500 EUR

 

d)              die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              0 EUR

              die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              143.700 EUR

              der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf              -143.700 EUR

 

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldungen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf              0 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf              0 EUR

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf              187.800 EUR

 

§ 5 Steuersätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.              Grundsteuer

              a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen(Grundsteuer A) auf              250 v. H.

              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf              320 v. H.

 

2.              Gewerbesteuer auf              280 v. H.

 

§ 6 Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 11,987 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 7 Eigenkapital

 

Der Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres (2012) betrug              7.325.868,42 EUR

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

(2013) beträgt              7.120.768,42 EUR

und zum 31.12. des Haushaltsjahres (2014)              7.313.268,42 EUR

 

§ 8 Wertgrenzen

 

Nach § 4 Abs. 12 GemHVO – Doppik sind Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen zu erläutern, deren Gesamtvolumen 10.000,00 EUR übersteigt.

 

§ 9 Regelungen zur Deckungsfähigkeit

 

  1. Die Aufwendungen für bilanzielle Abschreibungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO – Doppik erklärt.
  2. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen werden für gegenseitig deckungsfähig nach § 14 Abs. 2 GemHVO – Doppik erklärt, analog gilt dies auch für die hiermit im Zusammenhang stehenden Auszahlungen.
  3. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entsprechend § 14 Abs. 3 GemHVO – Doppik für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
  4. Innerhalb eines Teilhaushaltes werden Ansätze für ordentliche Auszahlungen zu Gunsten von Auszahlungen aus Investitionstätigkeit desselben Teilfinanzhaushaltes für einseitig deckungsfähig erklärt.

Innerhalb einer Produktgruppe können Mehrerträge Aufwendungsansätze erhöhen. Vor Inanspruchnahme ist zu prüfen, ob innerhalb der Produktgruppe Mindererträge vorliegen, die zunächst zu kompensieren sind. Erst darüber hinausgehende Mehrerträge können zur Deckung von Mehraufwendungen verwandt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

 

 

Bemerkung:

 

Aufgrund des § 24 (1) Kommunalverfassung war kein Mitglied des Gremiums von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

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Anlagen zur Vorlage