25.07.2024 - 8 Beschluss über die Hauptsatzung der Gemeinde Ne...

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geändert beschlossen
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Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Neddemin mit folgenden Änderungen:

§ 5 Abs. 2:

Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich soweit nichts anderes bestimmt ist, aus zwei Gemeindevertretern und einer sachkundigen Einwohnerin oder Einwohner zusammen.

§ 5 Abs. 3:

Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet:

  • Finanzausschuss: für Personal- und Organisationsfragen, Finanz- und Haushaltswesen, Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben
  • Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr: für Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung, Hoch-, Tief- und Straßenbauangelegenheiten, Denkmalpflege, Probleme der Kleingartenanlagen
  • Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport: Betreuung der Schul- und Kultureinrichtungen, Kulturförderung und Sportentwicklung, Jugendförderung, Kindertagesstätten, Sozialwesen und Fremdenverkehr

§ 7 Abs. 1, Satz 1:

Der Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 600,00 €.

§ 7 Abs. 2, Satz 1:

Die erste und zweite stellvertretende Person des ehrenamtlichen Bürgermeisters erhält keine monatliche Aufwandsentschädigung.

§ 7 Abs. 3, Satz 1:

Ersatzlos streichen (Sockelbetrag).

§ 7 Abs. 5:

Ersatzlos streichen.

§ 8 Abs. 5:

  • in Neddemin an der Bushaltestelle/Parkplatz, Hauptstraße
  • in Neddemin im Ganzkower Weg 10
  • in Hohenmin am Eingang des Vereinsgebäudes, Dorfstraße
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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

7

0

6

6

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1398&TOLFDNR=39028&selfaction=print