25.07.2024 - 8 Beschluss über die Hauptsatzung der Gemeinde Ne...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Do., 25.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:04
- Anlass:
- Konstituierende Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Nils Alexander
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Hauptsatzung der Gemeinde Neddemin mit folgenden Änderungen:
§ 5 Abs. 2:
Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich soweit nichts anderes bestimmt ist, aus zwei Gemeindevertretern und einer sachkundigen Einwohnerin oder Einwohner zusammen.
§ 5 Abs. 3:
Folgende Ausschüsse werden gemäß § 36 KV M-V gebildet:
- Finanzausschuss: für Personal- und Organisationsfragen, Finanz- und Haushaltswesen, Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben
- Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau und Verkehr: für Flächennutzungsplanung, Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung, Hoch-, Tief- und Straßenbauangelegenheiten, Denkmalpflege, Probleme der Kleingartenanlagen
- Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport: Betreuung der Schul- und Kultureinrichtungen, Kulturförderung und Sportentwicklung, Jugendförderung, Kindertagesstätten, Sozialwesen und Fremdenverkehr
§ 7 Abs. 1, Satz 1:
Der Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 600,00 €.
§ 7 Abs. 2, Satz 1:
Die erste und zweite stellvertretende Person des ehrenamtlichen Bürgermeisters erhält keine monatliche Aufwandsentschädigung.
§ 7 Abs. 3, Satz 1:
Ersatzlos streichen (Sockelbetrag).
§ 7 Abs. 5:
Ersatzlos streichen.
§ 8 Abs. 5:
- in Neddemin an der Bushaltestelle/Parkplatz, Hauptstraße
- in Neddemin im Ganzkower Weg 10
- in Hohenmin am Eingang des Vereinsgebäudes, Dorfstraße
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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130,9 kB
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