02.07.2024 - 5 Wahl des ersten und des zweiten Stellvertreters...

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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung bestimmt die Stellvertretung des Bürgermeisters durch Wahl zweier Personen, die den Bürgermeister im Fall der Verhinderung vertreten.

Gewählt ist gemäß § 40 Abs. 1 KV M-V, wer mehr als die Hälfte der Stimmen aller Mitglieder der Gemeindevertretung erhält (absolute Mehrheit).

Abstimmungen über Personalangelegenheiten, die durch ein Gesetz als Wahlen bezeichnet sind, erfolgen geheim, sofern ein Mitglied der Gemeindevertretung dies beantragt (§ 32 Abs. 1 KV M-V). Ansonsten wird offen abgestimmt. Die Wahl des ersten und des zweiten Stellvertreters des Bürgermeisters erfolgt in getrennten Wahlgängen.

 

Wahl des ersten Stellvertreters des Bürgermeisters:

Herr Holger Witthaus stellt sich zur Wahl. Die Gemeindevertreter äußern keine Einwände. Ein Antrag auf geheime Wahl wird nicht gestellt, so dass offen abgestimmt wird. Jeder Gemeindevertreter hat eine Stimme.

Es werden 10 gültige Stimmen abgegeben.

Damit ist Herr Holger Witthaus zum ersten Stellvertreter des Bürgermeisters gewählt.

 

Wahl des zweiten Stellvertreters des Bürgermeisters:

Frau Karoline-Christa Koreng und Herr Karsten Kosin werden zur Wahl vorgeschlagen bzw. stellen sich zur Wahl. Die Gemeindevertreter äußern keine Einwände. Ein Antrag auf geheime Wahl wird nicht gestellt, so dass offen abgestimmt wird. Jeder Gemeindevertreter hat eine Stimme.

Es werden 9 gültige Stimmen abgegeben. Eine Stimme wurde nicht abgegeben.

Die gültigen Stimmen entfielen auf die Kandidaten wie folgt:

Frau Karoline-Christa Koreng: Anzahl der Stimmen: 7

Herr Karsten Kosin: Anzahl der Stimmen: 2

Damit ist Frau Karoline-Christa Koreng zur zweiten Stellvertreterin des Bürgermeisters gewählt.