16.05.2024 - 14 Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 4 "Photovoltaikanl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin beschließt:

 

Abwägungsbeschluss zum geänderten Entwurf:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle geprüft.

 

  1. Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Gemäß § 4b BauGB wird das vom Vorhabenträger beauftragte Planungsbüro Trautmann, Walwanusstraße 26, 17033 Neubrandenburg beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Bescheinigung zu erteilen.

 

 

Satzungsbeschluss:

  1. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4 "Photovoltaikanlage nördlich des Bahnhofs"  der Gemeinde Neddemin wird in der vorliegenden Fassung von April 2024 mit der dazugehörigen Begründung vom April 2024,  sowie der Artenschutzfachbeitrag, sowie die FFH-Vorprüfung und das Blendgutachten werden in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
  2. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.

 

  1. Bebauungspläne nach § 8 Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 Satz 2 und Absatz 4 bedürfen der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. § 6 Absatz 2 und 4 ist entsprechend anzuwenden.Die Verwaltug wird beauftragt, einen Antrag auf Genehmigung des Bebauungsplanes in der vorliegenden Fassung von April 2024 beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte inclusive der zusammenfassenden Erklärung zu beantragen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

7

0

6

6

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage