15.05.2024 - 14 Zuschuss / finanzielle Unterstützung 2024 Verei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Datum:
- Mi., 15.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeiter:
- Isabel Kosin
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Gronau erfragt, ob die Zuwendungen für das Dorffest rechtzeitig gezahlt werden. Frau Kaliebe hat im Vorfeld der Sitzung einen Briefumschlag an die Protokollantin gereicht, dieser enthält laut Frau Kaliebe den Antrag auf Zahlung der Zuwendungen für das Dorffest. Die Protokollantin bestätigt, dass mit Vorliegen der Beschlussfassung und eines Antrages die Zuwendung zeitnah ausgezahlt wird.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt auf ihrer heutigen Sitzung an den ortsansässigen Verein Dörferdreieck e. V. die bargeldlose
Auszahlung von Zuwendungen wie folgt:
- Grundzuwendung für 2024 in Höhe von 0,00 €
- zweckgebundene Zuwendung für das Dorffest 2024 in Höhe von 3.500,00 €
- zweckgebundene Zuwendung für den Frauentag 2024 in Höhe von 250,00 €
- zweckgebundene Zuwendung für das Kinderfest 2024 in Höhe von 1.300,00 €
Die Auszahlung erfolgt auf formlosen Antrag und ausschließlich auf das Vereinskonto, Zahlungen auf private Konten sind ausgeschlossen. Das Geld ist für Zwecke einzusetzen, die möglichst vielen Einwohnern Mehrwert bieten. Die Zuwendungen dienen der Finanzierung von Veranstaltungen, Vereinsequipment, öffentlichen Festen und sind nicht für Lebensmittel und Getränke vorgesehen.
Für alle von der Gemeinde gezahlten finanziellen Zuwendungen ist ein Verwendungsnachweis bzw. eine Abrechnung zu erstellen und an das Amt Neverin zu senden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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623,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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620,7 kB
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