15.05.2024 - 10 4. Änderung des Flächennutzungsplans im Paralle...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mi., 15.05.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Marko Siegler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt:
Abwägungsbeschluss zum Vorentwurf Oktober 2023:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 3) geprüft.
- Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 3) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Billigungsbeschluss zum Entwurf April 2024:
- Der Entwurf vom April 2024 (Anlage 1) mit der dazugehörigen Begründung vom April 2024 (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und beschlossen.
Offenlegungsbeschluss zum Entwurf April 2024:
- Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.
- Die Verwaltung wird zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beauftragt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2,4 MB
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2
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477 kB
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3
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1,8 MB
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