27.03.2024 - 11 Aufwandsentschädigung für die Wahlhelferinnen u...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Gemeindevertretung ist sich einig, dem unten genannten Vorschlag zu folgen. Außerdem soll ein Verpflegungsgeld in Höhe von 100,00€ gezahlt werden.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in Abhängigkeit der jeweiligen Funktion bei den anstehenden Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 nachfolgende Aufwandentschädigungen zu zahlen.

 

Bei der in § 14 LKWO M-V genannten Aufwandsentschädigung i. H. v. 35,00 Euro für die Vorsitzenden und 25,00 € für die weiteren Mitglieder handelt es sich um einen Mindestbetrag.

Bei zeitgleicher Durchführung von Europawahlen erstattet der Bund anteilsmäßig den Ländern und zugleich den Gemeinden die durch die Wahl veranlassten notwendigen Ausgaben. Entsprechend § 49 Abs. 2 LKWG M-V i. V. m. § 50 Abs. 2 Bundeswahlgesetz gilt dieses auch, wenn die Europawahl und Wahlen nach dem Landes- und Kommunalwahlgesetz als verbundene Wahlen am gleichen Tag durchgeführt werden.

 

Aufwandsentschädigung

 

Bundestags- und Landtagswahl

Funktion

Vorschlag inkl. Mindestbetrag

Entscheidung der Gemeindevertretung inkl. Mindestbetrag

Wahlvorsteher/in

80 Euro

80 Euro

stellv. Wahlvorsteher/in und Schriftführer/in

70 Euro

70 Euro

stellv. Schriftführer/in und Beisitzer/innen

60 Euro

60 Euro

 

Verpflegungsgeld

 

Des Weiteren beschließt die Gemeindevertretung, dass der Wahlvorstand für die Wahl am 09.06.2024

 

[ X ] ein Verpflegungsgeld i. H. v. 100,00€ erhält.

 

[   ] kein weiteres Verpflegungsgeld erhält.

 

(zutreffendes bitte ankreuzen und ausfüllen)

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

0

8

8

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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