27.03.2024 - 13 Beschluss zur Verwendung der Finanzmittelbestän...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Datum:
- Mi., 27.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Finanzen
- Bearbeiter:
- Matthias Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, ob die Auskehrung des Mietenkontoguthabens bis auf einen Sockelbetrag von 80.000 € erfolgen soll. Diese Auszahlung soll am Ende eines jeden Quartals durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Mietenkonto einen Saldo über 80.000 € aufweist. Dazu wird der BMV Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft mbH die Bankverbindung des Gemeinde Kontos und der Zeitpunkt der erstmaligen Auskehrung mitgeteilt.