27.03.2024 - 13 Beschluss zur Verwendung der Finanzmittelbestän...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Saß erläutert was hierzu im Finanzausschuss besprochen wurde.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, ob die Auskehrung des Mietenkontoguthabens bis auf einen Sockelbetrag von 80.000 € erfolgen soll. Diese Auszahlung soll am Ende eines jeden Quartals durchgeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Mietenkonto einen Saldo über 80.000 € aufweist. Dazu wird der BMV Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft mbH die Bankverbindung des Gemeinde Kontos und der Zeitpunkt der erstmaligen Auskehrung mitgeteilt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

0

8

8

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV