27.03.2024 - 9 Bebauungsplan Nr. 17 "Erweiterung Gewerbegebiet...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt:

 

Abwägungsbeschluss zum Vorentwurf:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 5) geprüft.

 

  1. Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 5) macht sich die Gemeinde Trollenhagen zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

Billigungsbeschluss zum Entwurf:

  1. Der Entwurf vom Februar 2024 des Bebauungsplans Nr. 17 „Erweiterung  Gewerbegebiet Hellfeld“ (Anlage 1) mit der dazugehörigen Begründung, inklusive Umweltbericht, vom Februar 2024 (Anlage 2) sowie die modulare Abgrenzung zum Bebauungsplan Nr. 2 (Anlage 3) und der Artenschutzfachbeitrag (Anlage 4) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und beschlossen.

 

 

 

 

Offenlegungsbeschluss zum geänderten Entwurf:

 

  1. Der Entwurf, die Begründung inklusive Umweltbericht und der Artenschutzfachbeitrag sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorzunehmen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

2

6

6

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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