06.11.2024 - 6 B-Plan Nr. 11 "Altersgerechtes Wohnen" der Geme...

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Wortprotokoll

Die Ausschussmitglieder beraten über den vorliegenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss. Er schließt an getroffene Beschlüsse an. Der nun vorliegende Entwurf enthält allerdings zwei neue Fest-stellungen:

1. die Zisternenpflicht, da keine Versickerung auf dem Grundstück möglich ist, und

2. die Unzulässigkeit von unbeschichteten Kupfer-, Zink- oder Titanzinkblechdächern, die Begrü-nungspficht bei Flachdächern sowie die Solarpflicht für mind. 50% der entstehenden Dachfläche.

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Beschluss:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

Abwägungsbeschluss zum Entwurf November 2023 und zum Entwurf Juli 2024:

1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlun-gen in der Abwägungstabelle geprüft.

 

2. Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu set-zen.

 

Satzungsbeschluss:

 

4. Der Bebauungsplan Nr. 11 "Altersgerechtes Wohnen"  der Gemeinde Neverin wird in der vor-liegenden Fassung von Oktober 2024  mit der dazugehörigen Begründung von Oktober 2024,  sowie dem Artenschutzfachbeitrag von Juli 2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Sat-zung beschlossen.

 

5. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung, zu jedermanns Ein-sicht bereit zu halten.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1329&TOLFDNR=40952&selfaction=print