08.05.2024 - 10 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Klose führt zum Sachverhalt aus.

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt:

Abwägungsbeschluss zum Vorentwurf Dezember 2023:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 3) geprüft.
  2. Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 3) macht sich die Gemeinde Neverin zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Billigungsbeschluss zum Entwurf April 2024:

  1. Der Entwurf vom April 2024 der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neverin (Anlage 1) mit der dazugehörigen Begründung, inklusive Umweltbericht, vom April 2024 (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und beschlossen. 

 

Offenlegungsbeschluss zum Entwurf April 2024:

  1. Der Entwurf und die Begründung inklusive Umweltbericht Stand April 2024 sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten. 
  3. Die Verwaltung wird beauftragt die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorzunehmen.
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Abstimmungsergebnis:

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

0

8

8

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage