13.03.2024 - 3 Änderungsanträge zur Tagesordnung

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Wortprotokoll

Frau Frenzel beantragt die Vertagung des Tagesordnungspunktes N12, da der Beschluss ihrer Ansicht nach noch keiner Abstimmung bedarf. Herr Klose verdeutlicht, dass er aufgrund ihrer Befangenheit zu diesem TOP, keinen weiteren Meinungsaustausch in ihrem Dasein vornehmen darf, und stellt diesen Antrag zur Abstimmung.

Ergebnis: 4 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, ein befangenes Mitglied

 

Anmerkung der Verwaltung:

Bei Änderungsanträgen zur Tagesordnung, also bei der Ergänzung oder Absetzung einzelner Tagesordnungspunkte, ist das Mitwirkungsverbot nach § 24 KV M-V zu beachten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Nichtbehandlung des Tagesordnungspunktes im Sonderinteresse eines Gemeindevertreters liegt (vgl. Schweriner Kommentierung zu § 24 KV M-V, Rn. 5). Die Absetzung des TOP 12 war rechtswidrig, da Frau Frenzel vom Mitwirkungsverbot betroffen war. Sie hätte demnach weder beratend noch entscheidend mitwirken oder sonst tätig werden dürfen. Die Entscheidung zur Absetzung des TOP ist daher unwirksam (§ 24 Abs. 4 KV M-V), so dass dieser auf der nächsten Gemeindevertretersitzung wieder auf die Tagesordnung zu setzen ist.

 

Des Weiteren beantragt Frau Frenzel die Streichung der Tagesordnungspunkte N15 und N16, da Sie eine vorherige Abstimmung im Finanzausschuss empfiehlt. Beide Tagesordnungspunkte werden mit jeweils 5 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen auf die nächste Gemeindevertretersitzung vertagt.