10.01.2024 - 9 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Fleischer fragt an, ob eine Anpassung des Bebauungsplanes Nr. 11 ,,Altersgerechtes Wohnen‘‘ erforderlich ist. Diese Vorschrift entnimmt Herr Fleischer aus dem zweiten Absatz des Sachverhaltes zu diesem Beschluss. Frau Frenzel erklärt, dass dazu bereits ein Beschluss im vergangenen Jahr gefasst wurde und aus ihrer Sicht kein Handlungsbedarf ersichtlich ist. 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt:

 

 

Geänderter Aufstellungsbeschluss:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neverin beschließt die geänderte Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neverin im Parallelverfahren, gemäß § 8 Abs. 3 BauGB, zu den Bebauungsplänen Nr. 8 „Ehemalige Gutsanlage" und Nr. 11 „Altersgerechtes Wohnen“. Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung für den Wohnungsbau auf 2 Standorten für 23 Wohneinheiten.

 

  1. Der geänderte Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB erneut im Amtsblatt des Amtes Neverin ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Beschluss über die Billigung des Vorentwurfes:
 

  1. Der Vorentwurf (Anlage 1) über die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neverin und die Begründung (Anlage 2), inklusive Umweltbericht, werden in der vorliegenden Fassung (Dezember 2023) gebilligt und beschlossen.

 

 

Offenlegungsbeschluss zum Vorentwurf

 

  1. Der Vorentwurf über die 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Neverin mit der Begründung ist zu frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB öffentlich zur Einsichtnahme auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie die Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB) sind zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt der Einwendungen nicht kannte und nicht kennen musste.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

9

0

8

8

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://amtneverin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1319&TOLFDNR=36763&selfaction=print