10.01.2024 - 10 4. Änderung des Flächennutzungsplans im Paralle...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mi., 10.01.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau und Ordnung
- Bearbeiter:
- Marko Siegler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt:
Aufstellungsbeschluss:
-
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Trollenhagen beschließt die Aufstellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Trollenhagen im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 17 „Erweiterung Gewerbegebiet Hellfeld“ (siehe Anlagen 1 + 2). Planungsziel bildet die Erweiterung des bestehenden Gewerbestandortes Hellfeld der Gemeinde Trollenhagen.
- Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt des Amtes Neverin ortsüblich bekannt zu machen.
Billigungsbeschluss:
- Der Vorentwurf (Anlage 1) über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Trollenhagen und die Begründung (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung (Oktober 2023) gebilligt und beschlossen.
Offenlegungsbeschluss:
- Der Vorentwurf über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Trollenhagen (Anlage 1) und die Begründung (Anlage 2) sind öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind ebenfalls zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt der Einwendungen nicht kannte und nicht kennen musste.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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