07.12.2023 - 8 Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 4 "Photovoltaikanl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin beschließt:

 

Abwägungsbeschluss zum Entwurf:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bzw. der Öffentlichkeit wurden unter Beachtung des Abwägungsgebotes entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 6) geprüft.

 

  1. Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis (Anlage 6) macht sich die Gemeinde zu eigen. Sie sind Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Gemäß § 4b BauGB wird das vom Vorhabenträger beauftragte Planungsbüro Trautmann, Walwanusstraße 26, 17033 Neubrandenburg beauftragt, die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie die betroffene Öffentlichkeit von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Bescheinigung zu erteilen.

 

 

Billigungsbeschluss zum geänderten Entwurf:

 

  1. Der Entwurf vom Oktober 2023 des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4 Photovoltaikanlage nördlich des Bahnhofs“ (Anlage 1) mit der dazugehörigen Begründung vom Oktober 2023 (Anlage 2) sowie der Artenschutzfachbeitrag (Anlage 3) sowie die FFH-Vorprüfung (Anlage 4) und das Blendgutachten (Anlage 5) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und beschlossen.

 

 

Offenlegungsbeschluss zum geänderten Entwurf:

 

  1. Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung zu unterrichten. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden hat gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu erfolgen.

 

  1. Gemäß § 4b BauGB wird die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange dem vom Vorhabenträger beauftragten Planungsbüro Trautmann, Walwanusstraße 26, 17033 Neubrandenburg übertragen. Die Verwaltung wird beauftragt eine entsprechende Bescheinigung zu erteilen.

 

Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages:

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Neddemin beschließt den Abschluss des anliegenden Durchführungsvertrags in der vorliegenden Fassung von November 2023 (Anlage 7).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Anzahl der

Mitglieder

Anzahl befangener

Mitglieder*

Davon

anwesend

Ja-

Stimmen

Nein-

Stimmen

Enthaltungen

7

0

5

5

0

0

*Mitwirkungsverbot im Sinne des § 24 (1) Kommunalverfassung MV

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Anlagen zur Vorlage